Wer entscheidet, ob die Kinder und Jugendlichen zur Schule müssen oder nicht? Und wer entscheidet über Distanzunterricht oder andere Maßnahmen bei Unwettern? Antworten auf diese Fragen zum Umgang von Schulen mit extremen Witterungsverhältnissen bietet der Unwetter-Erlass.
Grundsätzliche Regelung
.Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall )selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. .+08.01.
Regelung für Donnerstag und Freitag (08.+09.01.):
Für die kommenden beiden Tage (Donnerstag, 08.01. + Freitag, 09.01.) entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte daher bitte aufgrund der morgendlichen Wetterlage, ob der Schulweg für Ihr Kind eine Gefahr darstellt. Wir bemühen uns von Seiten der Schule, Unterricht nach Plan anzubieten.
Sollte seitens der Bezirksregierung oder der Stadt Remscheid die Entscheidung getroffen werden, dass der Unterricht gänzlich ausfällt, werden Sie über die Klassenleitungen und auf der Homepage schnellstmöglich darüber informiert.
gez. G. Krüger (Schulleiterin)
